Eine mögliche Variante der Finanzierung besteht über Ihr eigenes Einkommen.
Bei regelmäßigem Einkommen fördert der Staat Ihr Studium durch umfangreiche Steuererleichterungen.
Abhängig von Ihrem persönlichen Einkommen und Ihrer Entwicklung, können Sie die Kosten für Studiengebühren, Fahrtkosten zu den Präsenzveranstaltungen, übernachtungskosten und Lektüre als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend machen.
So können Sie bis zu ca. einem Drittel der Studienkosten sparen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.