Gebührenordnung der German-Baltic Management School (Promotion)
§ 1 Studiengebühren
(1) Die German-Baltic Management School erhebt Studiengebühren für die Teilnahme an den Studiengängen.
(2) Die Höhe der Studiengebühren kann für jeden Studiengang unterschiedlich sein.
(3) Die Studiengebühren werden jeweils für ein gesamtes Semester erhoben.
(4) Die genaue Höhe der Studiengebühren für für die einzelnen Studiengänge sind Anhang 1 dieser Gebührenordnung zu entnehmen.
(5) Bei Überschreitung der Regelstudienzeit (6 Semester für Promotions-Studiengänge) für die beiden ersten Semester nach Beendigung der Regelstudienzeit wird, im Falle vollständiger Begleichung der Studiengebühren der Regelstudienzeit, pro Semester ein reduzierter Studienbeitrag erhoben. Diese Regelung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die ersten 6 Semester jeweils pauschal gebucht wurden. Die Höhe des Beitrages ist der Anlage 1 zu entnehmen.
(6) Bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester wird pro Semester ein erhöhter Studienbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrags ist der Anlage 1 zu entnehmen.
§ 2 Fälligkeit, Erlass, Rückerstattungen
(1) Die Studiengebühren nach §1 sind zum Anfang des jeweiligen Semesters mit der Rückmeldung zu entrichten.
(2) Eine Rückerstattung gezahlter Gebühren im laufenden Semester ist nicht vorgesehen.
§ 3 Inkrafttreten
Stand: 15.09.2009
Anlage 1 zur Gebührenordnung der German-Baltic Management School
§ 1 Studiengebühren (§1 Absatz 1 - 3 der Gebührenordnung)
| Studiengang | Gebühr |
Promotionsstudium (Dr.Sc.Ing.) | € 4995.00 pro Semester |
§ 2 Reduzierte Studiengebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit (§1 Absatz 5 der Gebührenordnung)
| Studiengang | Gebühr |
Promotionsstudium (Dr.Sc.Ing.) | € 2498.00 pro Semester |
§ 3 Erhöhte Studiengebühren bei Langzeitstudenten (§1 Absatz 6 der Gebührenordnung), Langzeitstudenten sind Studenten, welche die Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester überschreiten.
| Studiengang | Gebühr |
Promotionsstudium (Dr.Sc.Ing.) | € 7490.00 pro Semester |