Studienbeginn mit Hochschulreife
Zur Zulassung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Bachelor-Studiengänge
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur) oder ein als gleichwertig anerkannter, auch ausländischer, Abschluss, oder
allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (Fachabitur), oder ein als gleichwertig anerkannter, auch ausländischer, Abschluss, oder FOS-Abschluss, oder BOS-Abschluss.
- Nur für den Studiengang "Health Management / Gesundheitsmanagement" gilt:
Zusätzlicher Nachweis - einer abgeschlossenen Berufsausbildung, oder
- eines bestehenden Berufsausbildungsverhältnisses, oder
- mindestens 36 Monate beruflicher Tätigkeit in einem dem Gesundheitswesen verwandten Beruf.
Master-Studiengänge / MBA-Studiengang / Promotions-Studiengang
- Abgeschlossenes Studium an einer Hochschule (Fachhochschule oder Universität), oder ein als gleichwertig anerkannter, auch ausländischer, Studienabschluss (für Master-Studiengänge auch Berufsakademie).
- Beim MBA- und Promotions-Studiengang: Nachweis einer beruflichen Tätigkeit von mindestens 2 Jahren, zusätzlich TOEFL-Test mit ausreichenden Punkten.
- Gesamtnote des Studienabschlusses mindestens 2,5. Einschlägige Berufspraxis kann die Gesamtnote verbessern.
- Die Zulassung kann mit Auflagen belegt werden, wenn der vorgelegte Studienabschluss nach Abs. 1 in einem fachfremden Studiengang erreicht wurde. (Einschlägige fachbezogene Berufserfahrung und Einstufungsprüfung, oder Besuch von Brückenkursen).
Studium ohne Hochschulreife
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch ohne Fachhochschulreife ein Studium beginnen. In den einzelnen Ländern sind diese Möglichkeiten unterschiedlich geregelt.
Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung.