Zulassungsvoraussetzungen



Studienbeginn mit Hochschulreife

Zur Zulassung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Bachelor-Studiengänge

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur) oder ein als gleichwertig anerkannter, auch ausländischer, Abschluss, oder
    allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (Fachabitur), oder ein als gleichwertig anerkannter, auch ausländischer, Abschluss, oder FOS-Abschluss, oder BOS-Abschluss.
  • Nur für den Studiengang "Health Management / Gesundheitsmanagement" gilt:
    Zusätzlicher Nachweis
    • einer abgeschlossenen Berufsausbildung, oder
    • eines bestehenden Berufsausbildungsverhältnisses, oder
    • mindestens 36 Monate beruflicher Tätigkeit in einem dem Gesundheitswesen verwandten Beruf.



Master-Studiengänge / MBA-Studiengang / Promotions-Studiengang

  • Abgeschlossenes Studium an einer Hochschule (Fachhochschule oder Universität), oder ein als gleichwertig anerkannter, auch ausländischer, Studienabschluss (für Master-Studiengänge auch Berufsakademie).
  • Beim MBA- und Promotions-Studiengang: Nachweis einer beruflichen Tätigkeit von mindestens 2 Jahren, zusätzlich TOEFL-Test mit ausreichenden Punkten.
  • Gesamtnote des Studienabschlusses mindestens 2,5. Einschlägige Berufspraxis kann die Gesamtnote verbessern.
  • Die Zulassung kann mit Auflagen belegt werden, wenn der vorgelegte Studienabschluss nach Abs. 1 in einem fachfremden Studiengang erreicht wurde. (Einschlägige fachbezogene Berufserfahrung und Einstufungsprüfung, oder Besuch von Brückenkursen).


Studium ohne Hochschulreife

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch ohne Fachhochschulreife ein Studium beginnen. In den einzelnen Ländern sind diese Möglichkeiten unterschiedlich geregelt. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung.
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